Herzlich Willkommen

in Ihrer Hautarztpraxis in Göttingen!

Häufige Fragen

1. Ich bin gesetzlich krankenversichert, kann ich trotzdem zu Ihnen kommen?

Ja, wir dürfen jeden Patienten behandeln. Im Unterschied zu unseren kassenärztlich tätigen Kollegen werden unsere Leistungen von gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch nicht erstattet. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die wie bei privat Versicherten auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) erstellt wird.

2. Ist ein Termin bei Ihnen nicht sehr teuer?

Es kommt darauf an, was Sie unter teuer verstehen. Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) ab, die seit 1996 nicht erhöht wurde. Die genauen Preise für spezifische Leistungen erfragen Sie bitte vorab telefonisch oder während der Konsultation. Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

3. Warum haben Sie keine Kassenzulassung?

Wir haben keine Kassenzulassung beantragt, da viele der von uns erbrachten Leistungen von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattet werden. Da wir allerdings davon überzeugt sind, dass wir mit diesen Leistungen viele Probleme mittel- bis langfristig ohne Nebenwirkungen lösen können, bieten Ihnen unsere Leistungen auf privater Rechnung an.

Dr. med. Martina Hörold

Hautarztpraxis, Naturheilverfahren
Eschenschlag 7a in 37154 Northeim

Praxiszeiten

Montag und Mittwoch, 11 - 13 Uhr und 15 - 17 Uhr
Telefonsprechstunde unter 0160 92 37 09 84
Dienstag 15 - 17 Uhr

Sollten Sie Ihren Termin einmal nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vorher telefonisch unter 0551 703970 Bescheid.